Fachbereich Soziales – Hilfe zur Arbeit

Die Hilfe zur Arbeit

Der Staat versucht nicht erst seit Harz IV die Langzeitsarbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.Arbeitgeber bekamen auch in der Vergangenheit staatliche Zuschüsse, wenn Sie Sozialhilfeempfänger einstellten. Dieses Programm dient der Verwaltung der Sozialhilfeempfänger und der Zuweisung zu Arbeitsstellen im Rahmen des Gesetztes zur Hilfe zur Arbeit. Selbstverständlich runden diverse Statistiken und Auswertungen das Gesamtbild des Datenbank Programms auch in diesem Fall ab.

  • Verwaltung von Arbeitgeber inklusive der bereitgestellten Arbeitsstellen
  • Pflege der Arbeitnehmer mit deren Qualifikationen sowie Vermittlungshemmnissen
  • Zuweisung der Arbeitnehmer zu verschiedenen Arbeitsstellen
  • Erstellung sämtlicher im Verfahren notwendiger Bescheide
  • Überwachung der Haushaltsstellen
  • Statistiken und Auswertungen der Arbeitsverhältnisse.