Fachbereich Umwelt und Stadtgrün – Baumschutzverordnung

Die Baumschutzverordnung

Zum Fällen großer Bäume wird eine Genehmigung benötigt. Um einen Baum in Ihrem Garten zu fällen, benötigen Sie, aufgrund der Baumschutzverordnung, zuerst eine Genehmigung zum Baumfällen vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Dies gilt für Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m bis zu 1,30 m.

Die Beantragung der Fällungen, die Bescheide, die Ersatzpflanzungen etc. werden in dieser Datenbank verwaltet.
Das Erstellen der diversen Schriftstücke erfolgt per Übergabe an das Word.

  • Grundstücke
  • Antragsteller und Eigentümer
  • Anträge
  • Bescheide
  • Ersatzpflanzungen
  • Auswertungen

Wir freuen uns einen kleinen Anteil bei dem Thema Umweltschutz beizusteuern.

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